Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Mit der Einführung des § 7b EStG hat der Gesetzgeber einen Anreiz für den Mietwohnungsneubau geschaffen. Ab dem Jahr 2020 besteht demnach die Möglichkeit, für eine neu gebaute Mietswohnung eine jährliche Sonderabschreibung von fünf Prozent für insgesamt vier Jahre in Anspruch zu nehmen.

Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung sind:

  • Der Bauantrag für die Wohnung ist nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 gestellt worden,
  • es muss bisher nicht vorhandener neuer Wohnraum geschaffen werden,
  • die Baukosten belaufen sich auf unter EUR 3.000,00 pro Quadratmeter und
  • die Wohnung muss für zehn Jahre entgeltlich vermietet werden.

Sofern alle vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden. Als Bemessungsgrundlage der Sonderabschreibung hat der Gesetzgeber eine Höchstgrenze von EUR 2.000,00 pro Quadratmeter festgelegt.

Gerne berate ich Sie bei der Frage, ob die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG in Ihrem Fall möglich ist.

Tobias Speder

Steuerberater