Die Einkommensteuererklärung unterteilt sich in zwei Bereiche. Es gibt zum einen die sogenannte Antragsveranlagung für alle Steuerpflichtigen, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben können, und zum anderen die Pflichtveranlagung für alle Steuerpflichtigen, die aufgrund der Steuerklassenwahl, gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften, Einkünfte aus Vermietungstätigkeiten, Renteneinkünften, etc. verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.